Anhörung vor der Zeugniskonferenz

 Was mache ich mit Notenspiegel & Co?


 Lesezeit ca. 8 Minuten 

Als Klassenelternvertretung hat man einige Aufgaben und etliche Möglichkeiten. Viele sind unsicher, wie man dabei vorgeht und machen lieber nichts. Das ist schade, da der häufige Austausch mit den Klassenleitungen und auch mit den Fachlehrer:innen eine gute Vertrauensbasis legen kann. Daher möchten ich euch mit praktischen Hilfen dabei unterstützen, das eine oder andere an Beteiligung auszuprobieren.

Eine kurze Einführung in diese Aufgabe findet ihr in mehreren Sprachen hier.


Kurz vor den Zeugniskonferenzen erhalten Klassenelternvertreter:innen und Klassensprecher:innen den Notenspiegel der Klasse. Dieser zeigt für jedes Fach auf, wie sich die Noten verteilen. Das ist nicht so einfach einzuordnen - beim ersten Blick weiß man nicht sofort, wie die Verteilung zu interpretieren ist.

Eine praktische Hilfe ist der Ratgeber "Wir reden mit", den die Schulbehörde herausgibt. Darin heißt es zum Anhörungsrecht vor der Zeugniskonferenz:
An der Zeugniskonferenz (§ 62) nehmen alle Lehrerinnen  und Lehrer einer Klasse teil. Nicht nur die Zeugnisnoten, sondern auch allgemeine Fähigkeiten und Verhaltensweisen der einzelnen Schülerinnen und Schüler werden besprochen. In den Jahrgangsstufen 4, 8, 9 und 10 werden auch die Empfehlungen zur weiteren Schullaufbahn eines Kindes vermerkt. Den Vorsitz bei Zeugniskonferenzen hat die Schulleitung. Bei Entscheidungen zu einzelnen Schülerinnen und Schülern sind neben der Schulleitung die Lehrerinnen und Lehrer stimmberechtigt, die die betreffenden Kinder während des Schuljahres unterrichtet haben.
Bei Zeugniskonferenzen sind die Eltern- und Schülervertretungen nicht anwesend. Sie haben aber das Recht, vor der Zeugniskonferenz Fragen zur Zeugniserteilung zu stellen und zur Entwicklung des Leistungsstandes in der Klasse Stellung zu nehmen (§ 62 Abs. 3). Die Schulkonferenz entscheidet darüber, in welcher Form die Anhörung und Stellungnahme der Schüler- und Elternvertretung zur Zeugnisvergabe stattfindet (§ 53 Abs. 4 Nummer 8).

Soweit so gut. Aber wie genau macht man das jetzt? Normalerweise übergeben die Klassenleitungen den Elternvertreter:innen und den Klassensprecher:innen den Notenspiegel. Dabei ist zu beachten, dass dieser nicht weiter gegeben werden darf! Ich habe schon erlebt, dass solche Notenspiegel in WhatsApp-Gruppen auftauchten. Das geht aus Gründen des Datenschutzes nicht! Besprecht das bitte mit den Kinder und Jugendlichen und achtet ein wenig darauf, falls eure Tochter oder euer Sohn Klassensprecher:in ist. Falls ihr mitbekommt, dass ein Notenspiegel an Orten auftaucht, an denen er nichts verloren hat, dann erklärt bitte gelassen den richtigen Umgang damit. Und informiert bitte auch die Klassenleitung!

Elternvertreter:innen und Klassensprecher:innen können sich genau wie vor einer pädagogischen Konferenz über den Notenspiegel unterhalten. Sie können sich schriftlich und mündlich zu den Noten äußern. Auch Anmerkungen zum Unterricht oder zum Sozialverhalten in der Klasse sind möglich. Vereinbart am besten mit eurer Klassenleitung des Vertrauens, wie ihr das machen wollt. Vielleicht schreibt ihr eine E-Mail, die an alle Lehrkräfte der Konferenz weitergeleitet wird. Oder ihr telefoniert oder redet direkt miteinander - im Gespräch kann man dann auch gut Fragen stellen und auf die Antworten eingehen. Wenn euch manches besonders wichtig ist und ihr wollt, dass die Lehrkräfte es auch wirklich wahrnehmen und beachten, bittet die Klassenleitung darum, eure Punkte in der Konferenz mitzuteilen.

An manchen Schulen hat die Schulkonferenz eventuell auch beschlossen, wie die Anhörung stattfinden kann. Fragt einfach mal nach - die Klassenleitungen oder, falls diese nicht weiter wissen, die Abteilungsleitungen bzw. die Schulleitung sind dafür verantwortlich, euch mit diesen Informationen zu versorgen.

Nun wissen wir, worauf zu achten ist, wie man seine Aussagen an den Mann oder die Frau bringt - doch worauf achtet man beim Notenspiegel? Was ist "normal", wann besteht eventuell Anlass zur Besorgnis, wann kann sich die Klasse freuen?

Vom SIZ, dem Schulinformationszentrum, kommen einige Anregungen für Fragen:
  • Wie ist die Situation in der Klasse allgemein?
  • Wie hat sich die Leistung der Schülerinnen und Schüler im Verhältnis zum Jahr davor entwickelt?
  • Wie ist die Verteilung der Noten der ganzen Klasse über die einzelnen Fächer?
  • Gibt es Schülerinnen und Schüler, denen besondere Beachtung geschenkt werden muss/sollte?
  • Gibt es Besonderheiten in einzelnen Unterrichtsfächern?
  • Zur Leistungssituation in der Klasse:
    • Wie hoch ist der Anteil der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler?
    • Wie hoch ist der Anteil der mittleren Leistungsstufe?
    • Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die besondere Unterstützung brauchen?
    • Welche Förderangebote werden diesen Schülerinnen und Schülern gemacht?
    • Welche Auswirkungen hatte ein möglicher Unterrichtsausfall bzw. längerfristiger Vertretungsunterricht auf das Lern- und Leistungsverhalten der Schülerinnen und Schüler?
In der fünften Klasse fehlt noch der Vergleich zu früheren Notenverteilungen der Klasse. Daher könnt ihr auch fragen, wie die Klasse im Vergleich zu den Parallelklassen aufgestellt ist. Später lässt sich dann erkennen, wie die Entwicklung in der Klasse bei den Noten verläuft. Daher solltet ihr die Notenspiegel gut aufheben und bei einem Wechsel in der Klassenvertretung an die "Neuen" weitergeben.


Nachfragen, wie sich die Notenverteilung erklärt, solltet ihr, wenn sich die Noten nur in der Mitte bewegen oder wenn die Mitte fehlt und es nur gute oder schlechte Noten gibt. Hat die Klassenleitung eine nachvollziehbare Erklärung dafür? Habt auch im Blick, wie viele Kinder es in den einzelnen Fächern gibt, deren Leistungsstand Besorgnis auslöst. Sprecht dann mit den Lehrer:innen darüber, wie diese Kinder unterstützt werden.

Die Klassensprecher:innen können euch meist sehr genau sagen, in welchen Fächern sie die Notengebung als gerecht und in welchen als ungerecht erleben. Im zweiten Fall schaut bitte etwas genauer hin! Möglicherweise besteht hier Gesprächsbedarf, um Änderungen auf den Weg zu bringen. Die Notengebung soll transparent und nachvollziehbar sein - für die Schüler:innen heißt das, sie müssen wissen, was sie für welche Note leisten müssen, was dafür von ihnen erwartet wird.

Fragt auch bei den Schüler:innen nach, ob sie gerne und unbelastet lernen können. Das ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Bildungslaufbahn und für die Entwicklung eines guten Selbstbewusstseins. An allen Schulen gibt es viele Unterstützungsmöglichkeiten und ein Schulleitungsteam, dass bereit ist, sich für die Klassen einzusetzen, wenn es mal nicht so ganz rund läuft.



Man kann in diesen Fragen gut im Erfahrungsaustausch voneinander lernen. :-)

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