Ehrenrunde

Kinderrechte & Führungsverantwortung

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Entgegen der sonst strengen Vorgaben zeigt sich die Hamburger Schulbehörde in diesem Schuljahr erstaunlich bereit, Kindern und Jugendlichen die Wiederholung eines Schuljahres zu ermöglichen. Das ist auch gut so! Dieses Schuljahr verläuft nicht rund, auf den Schüler:innen lastet noch mehr Druck als sonst schon vorhanden. Lernförderlich ist das nicht. Je mehr Freiraum für die Gestaltung der individuellen Bildungswege vorhanden ist, desto besser! Damit entsteht mehr Chancengleichheit.


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Bisher war die Wiederholung einer Jahrgangsstufe nur im Ausnahmefall dann möglich, wenn ein Kind wegen einer besonderen, schwerwiegenden Belastung - beispielsweise der Scheidung der Eltern oder einer monatelangen Krankheit - nicht lernen konnte. In diesem Schuljahr entfällt diese Voraussetzung: Aufgrund der langen Schulschließungen wird grundsätzlich bei jedem Schüler bzw. jeder Schülerin unterstellt, dass sie im letzten Schuljahr eine besondere Belastung hatten. Deshalb dürfen in diesem Jahr die Schulen am Ende des Schuljahrs im Dialog mit den betroffenen Schülerinnen und Schülern eine Klassenwiederholung ermöglichen. Pressestelle der BSB, 24. Februar 2021

 

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Ganz im Sinne einer ganzheitlichen Begleitung heißt das, dass nicht nur Noten zur Entscheidung herangezogen werden, sondern auch auf die individuelle emotionale Belastung geschaut werden soll. Das Wohlbefinden jedes einzelnen Kindes rückt in den Blickpunkt. Da man mittlerweile weiß, dass seelische Belastungen nicht nur die Unterrichts- bzw. Beziehungsqualität von Lehrer:innen senken, sondern auch verhindern, dass Kinder und Jugendliche gut lernen können, ist das ein ganz wichtiger Aspekt. So lassen sich auch die bei Lehrer:innen in der Pandemie vorhandenen Belastungen in ihrer Auswirkung auf die Schüler:innen abmildern und gelassen auffangen.

Erfreulich ist auch, dass die Wiederholung eines Jahres in der Oberstufe nicht auf die Verweildauer angerechnet wird. Das heißt, man kann dem Abiturzeugnis später nicht ansehen, ob die Prüfungen nach 12, 13 oder 14 Jahren abgelegt wurden. Das entlastet die Schüler:innen, die sich für eine Wiederholung entscheiden.


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Anlass für diesen Post sind Gespräche mit Eltern eines Hamburger Gymnasiums, an dem die Schulleitung diese Vorgaben der Schulbehörde auf sehr eigene Weise interpretiert. In einem Schreiben der Abteilungsleitungen heißt es:

Die Wiederholung eines Jahrganges wurde seitens der Schulbehörde grundsätzlich ermöglicht. Dies ist aber eine Einzelfallentscheidung, die an hohe Hürden gebunden ist. Es muss aufgrund der Pandemie einen deutlichen Lernrückstand im Vergleich zum Rest der Klasse geben. Da das erste Halbjahr regulär in der Schule stattgefunden hat, es Ganzjahresnoten geben wird und wir mit IServ eine oft funktionierende Lernplattform haben, sind Wiederholungen nur in wenigen Ausnahmefällen zu erwarten.


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Welcher Eindruck enstand bei Eltern und Schüler:innen? Die, mit denen ich sprach, sahen sich entmutigt. Die Schulleitung 'lege die Hürden sehr hoch', mache 'starken Druck', dieses Angebot doch nicht anzunehmen und es sei erkennbar 'nicht gewünscht, den Lehrer:innen diese Arbeit zu machen'. 

Zwei Familien, in denen diese Fragestellung aktuell ist, berichteten von Unsicherheiten in den Gesprächen mit den zuständigen Abteilungsleitungen. Wie müssen Eltern den Wunsch nach Wiederholung begründen? Müssen - wie gefordert - zur Begründung von den Familien Gutachten vorgelegt werden? Entspricht das wirklich der Richtung, die die Schulbehörde vorgibt?

 

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Was ist mit Schüler:innen, die sonst an der Leistungsspitze stehen, durch die Belastungen individuell gesehen jetzt aber deutlich schlechtere Noten haben, obwohl sie keinen 'deutlichen Lernrückstand im Vergleich zum Rest der Klasse haben'? Gehen diese in der ausschließlichen Ausrichtung auf die soziale Bezugsnorm in der Bewertung unter, auch wenn es ihnen nicht gut geht? Dürfen auch sie wiederholen? Die Schulbehörde weist klar darauf hin, von der individuellen Situation der Schüler:innen auszugehen:

In diesem Schuljahr müssen die Schulen somit lediglich prüfen, ob durch eine Wiederholung eine Schülerin bzw. ein Schüler besser gefördert werden kann als in seiner bisherigen Klasse. Diese Voraussetzungen sind zwar nicht in jeder individuellen Konstellation erfüllt, sie sind aber deutlich häufiger gegeben als bisher. Zudem entfällt die strenge Prüfung durch die Schulbehörde, die in der Vergangenheit oft dazu geführt hat, dass viele Wiederholungsanträge nicht genehmigt wurden. Pressestelle der BSB, 24. Februar 2021


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Man fragt sich tatsächlich unwillkürlich, warum da eine Schulleitung die Hürden höher legt als die Schulbehörde selber. Hat man Angst davor, dass es viele Schüler:innen sein werden und scheut den damit verbundenen Arbeitsaufwand? Befürchtet man, dieses Angebot werde 'ausgenutzt' und will wegen dieser Unterstellung vorausschauend einen Riegel vorschieben? Geht es um das Image der Schule? Würden viele Wiederholer:innen nahelegen, dass die Unterrichtsqualität niedrig ist? 

Aber mal ehrlich, dürfen das Argumente sein, wenn es um die Bildungswege von Heranwachsenden geht? Das macht uns zu viel Arbeit, das wollen wir nicht, also kommunizieren wir das, was wir anbieten müssen, möglichst abschreckend? Alles unwichtig, Hauptsache, wir stehen gut da? Dürfen solche Kriterien an Schulen bei Entscheidungen eine Rolle spielen? Ist das vertretbar aus Sicht der Kinder?

Zur Art der Kommunikation sage ich gleich noch etwas, zuvor möchte ich daran erinnern, was an unseren Schulen (und in der Politik!) noch nicht ausreichend berücksichtigt wird:

Artikel 3 der Kinderrechtskonvention [Wohl des Kindes]
(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist

 

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Eine Schulleitung darf nicht festlegen wollen, wie viele Schüler:innen eine Klasse wiederholen. Jedes einzelne Kind hat das Recht dazu, wenn es ihm dadurch besser geht und es besser lernen kann! Das unterliegt nicht den Geboten der Steuerungsgruppe! Natürlich wirft es etliche praktische Fragen auf, wenn es viele Kinder betreffen sollte. Die Klassen sind voll, Schulwechsel sind in Hamburg ebenfalls schwierig. Aber kann man das den Kindern anlasten, die man durch höher als notwendig gelegte Hürden in eine für sie ungünstige Lernsituation zwingen würde? 

Der Reformstau im Hamburger Schulsystem, das unsägliche Arbeitszeitmodell für Lehrer:innen dürfen nicht die Hauptfaktoren sein, an denen sich Entscheidungen für Kinder und Jugendliche ausrichten, denen es nach mehr als einem Jahr massiv eingeschränkter Entwicklungsunterstützung schlecht geht! Es ist Aufgabe der Schulleitungen, jedem Kind einen guten Weg innerhalb des Schulsystems zu ermöglichen - Arbeitsbelastung hin oder her. An dieser Schule scheint es so, als wolle man sich vor dieser Verantwortung drücken.


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Nun zur Frage: Wie kommuniziert die Schulleitung? Beim Lesen beschlich mich genau wie die Eltern, mit denen ich sprach, ein ungutes Gefühl. Zwar werden Eltern und Schüler:innen auf die Möglichkeit zur Wiederholung hingewiesen, ein Hinweis auf die erläuternden Ausführungen der Schulbehörde mit den deutlich gesenkten Hürden findet jedoch nicht statt. Stattdessen wird die Hürde an dem Gymnasium deutlich hochgelegt. Das ist eine klassische Doppelbotschaft: 'Du darfst wiederholen, aber eigentlich wollen wir nicht, dass du das tust.'

Doppelbindungen (Double Bind) werden als Manipulationstechnik eingesetzt. Insbesondere diejenigen Manipulatoren, denen die Folgen ihrer Manipulation nicht von Bedeutung sind, nutzen sie häufiger. So lassen sich unangemessene Zugeständnisse erreichen und Gegner zum Schweigen bringen. Doppelbindungen sorgen für Verwirrung und machen anfälliger dafür, gegen die eigenen Interessen zu handeln. Double Bind nimmt den davon Betroffenen jede Chance auf eine eindeutige Zuordnung der eigenen Wahrnehmung; es greift die autonome Entscheidung zwischen Wahrnehmungs- und Handlungsalternativen an und erzeugt hohe emotionale Kosten. Ziel ist, jemanden zu einer Entscheidung zu drängen, die dieser sonst nicht treffen würde.

 

Bildquelle: hier.

Die Psychologin Angelika Kutz ist in mehreren Untersuchungen dem Einfluss von Double-Bind-Kommunikation nachgegangen. In ihrem Buch Toxische Kommunikation als Krankheitsursache in Unternehmen zeigt sie die traumatisierenden Auswirkungen der Double-Bind-Kommunikation in Oragnisationen auf. 

Kernbotschaft des Double-Bind ist für sie: 'Das System ist schon in Ordnung, nur leider passt der Mensch nicht hinein'. 

Das erinnert fatal an Aussagen, wie man sie an Gymnasien - auch an obigem -  häufig hört: 'Wir haben hier leider viele Schüler:innen, die gar nicht hierher gehören.' Da kippt der Auftrag einer fürsorglichen, unterstützenden Begleitung der Heranwachsenden in einen überzogenen Machtanspruch der Vertreter:innen des Systems, alles regeln zu wollen, auch das Unwägbare. Was nicht passt, wird weggeschoben oder ignoriert.

 

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Welchen Vorteil haben nun die Abteilungsleitungen vom Einsatz des Double Bind? In Anlehnung an die von Angelika Kutz benannten Vorteile gehört dazu:

  • Sie müssen sich nicht festlegen.
  • Sie schieben die Verantwortung zu den Eltern und Schüler:innen. 
  • Sie können willkürlich im Einzelfall entscheiden. 
  • Sie behalten die Kontrolle über die Situation. 
  • Sie verfügen über die Macht, ihr Gegenüber unabhängig von dessen Verhalten auszuhebeln.

Was macht dieser vorliegende Double Bind mit Eltern, deren Kind wiederholen möchte? Sie werden durch die Kommunikation in einen inneren Konflikt gestürzt. Einerseits möchten sie ihrem Kind diese Chance geben, sind also auf den guten Kontakt zur jeweiligen Abteilungsleitung angewiesen. Andererseits sendet diese die Erwartung, sie doch bitte nicht mit diesem Anliegen zu belästigen. Sprechen Eltern ihr Anliegen nun dennoch aus, erzeugt es bei ihnen Anspannung, da sie in der wichtigen Beziehung zu den Lehrer:innen, auf deren Zustimmung sie angewiesen sind, deren Wünsche missachten müssen. Wie viele Eltern werden erst gar keinen Anlauf nehmen, da die Doppelbotschaft sie entmutigt (und damit ihren Zweck erfüllt)?


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Trauen sich Eltern dann dennoch, das Vorhandensein der paradoxen Doppelbotschaft anzusprechen, greift meist ein Verbot der Meta-Kommunikation. An Schulen nennt man das den Einsatz der 'Definitionsmacht', mit dem schulische Ansprechpartner:innen sehr rasch die Begegnung mit Eltern von einem Kontakt auf Augenhöhe in eine hierarchische Konstellation bringen können, in der sie einseitig Wahrnehmung und Bewertung festlegen. Die Abteilungsleitungen in unserem Beispiel tun das auf folgende Weise: 'Da das erste Halbjahr regulär in der Schule stattgefunden hat, es Ganzjahresnoten geben wird und wir mit IServ eine oft funktionierende Lernplattform haben, sind Wiederholungen nur in wenigen Ausnahmefällen zu erwarten.'

Schauen wir uns diese Aussagen doch einmal näher an. Die unterschwellige Botschaft ist: Eigentlich war alles normal, wir haben gut unterrichtet, daher konnten alle Kinder gut lernen und dürfen eigentlich keine Defizite haben. Sollten bei einem Kind doch welche vorliegen, dann ist das eben seine Schuld oder die seiner Eltern gewesen. (= Verschieben der Verantwortung!)


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Während die Schulbehörde die seit über einem Jahr bestehenden Belastungen explizit benennt, werden sie hier in einem kurzen Statement geleugnet. Die Realität wird umdefiniert, einer anderen Wahrnehmung und damit auch der Forderung nach Klassenwiederholung wird der Boden unter den Füßen entzogen. Auch dies ist eine Kommunikationsform, die hohen Schaden anrichtet und durchaus als unethisch einzustufen ist; es handelt sich um 'Gaslighting'. Innerhalb der Psychologie gilt diese Strategie als psychischer Missbrauch; hier kann man darüber in allgemein verständlicher Form nachlesen. Das ist mehr als nur ein 'Zurechtbiegen' von Realität; in der Auswirkung destabilisiert es andere genauso wie das Doppelbotschaften tun.

 

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Wie steht es um den Wahrheitsgehalt der Aussagen? In einer Klassenarbeit würde diese Argumentationskette sicher rot als nicht ausreichend angestrichen werden! Das erste Halbjahr hat mitnichten regulär in der Schule stattgefunden. Seit Dezember waren die Schüler:innen zuhause; etliche davor auch immer wieder aufgrund angeordneter Quarantänemaßnahmen; teilweise gab es Wechselunterricht. 

Was die Tatsache, dass es Ganzjahresnoten gibt, in diesem Zusammenhang aussagen soll, erschließt sich nicht. Auch Schüler:innen, die in ihren individuellen Leistungen den Anschluss verloren haben, erhalten Ganzjahresnoten - hat man mit dieser Begründung ganz elegant dafür gesorgt, dass kein Schüler, keine Schülerin wiederholen darf? Die Form der Notengebung deckelt die Aussage der Noten? 

Gleiches gilt für die 'oft funktionierende Lernplattform' - was sagt diese Tatsache über die Qualität des Unterrichts aus? Oder darüber, ob die Schüler:innen ausreichend von ihren Lehrer:innen unterstützt wurden? Eben: gar nichts! Da wird mit Falschaussagen und irrelevanten Informationen argumentiert. Was mag da für eine Haltung dahinter stehen? Ist sie angemessen? Tatsächlich sagten in einem der Schulleitung gegebenen Feedback, an dem etwa ein Drittel der Schüler:innen teilnahm, lediglich 15% dieser Schüler:innen, sie wären beim Distanzlernen von ihren Lehrer:innen unterstützt worden. Manche Lehrkraft war kaum zu erreichen. Da half offenbar das Funktionieren der Lernplattform auch nicht.


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Man kann nur hoffen, dass da ein Umdenken stattfindet! Eine solche Art der Kommunikation und die dahinter stehende abwertende Haltung haben an Schulen nichts verloren. Sie untergraben die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Lehrer:innen und Eltern. Die Schulleitung vergißt, dass es vor allem um Entscheidungen im Sinne der Schüler:innen geht. Fragen zur Organisation gehören auf die Ebene zwischen Schulleitungen und Schulbehörde und sollten nicht auf dem Rücken der Schüler:innen abgeladen werden.

Wie könnte nun eine angemessene Kommunikation und Herangehensweise der Abteilungsleitungen aussehen? 

  • Die Abteilungsleitungen könnten den Wortlaut der Schulbehörde weitergeben oder wenigsten ergänzend darauf verweisen. 
  • Sie könnten einen verbindlichen Katalog von Fragen und Kriterien zusammenstellen, worauf bei der Beurteilung jedes Einzelfalles zu achten ist, und diesen auch den Eltern an die Hand geben. Das schafft Transparenz und Verlässlichkeit für alle Beteiligten und ermöglicht zudem eine gute Vorbereitung auf den Dialog zum gemeinsamen Entscheiden. 
  • Im besten Falle werden Eltern und Schüler:innen schon beim Formulieren dieses Kataloges einbezogen. Sie können wichtige Hinweise auf Belastungsfaktoren geben, die auf Schulseite bislang eventuell nicht gesehen oder ignoriert wurden, aber beachtet werden sollten. 
  • Sie könnten den Eltern und Schüler:innen ihre Unterstützung zusichern und deren Anliegen wirklich ernst nehmen.
  • In strittigen Fällen sollte man Eltern Hinweise auf Beratungsmöglichkeiten an die Hand geben. Wer kann an oder außerhalb der Schule zur Klärung beitragen? 
  • Insgesamt ist es hilfreich, wenn während der Entscheidungsfindung die unternommenen Schritte und auch die Argumente protokolliert werden. 
  • Sie sollten daran denken, dass es nicht um sie, sondern um die Kinder geht!
Und vor allem: Die Kinder und Jugendlichen sollten unbedingt gehört und ernst genommen werden! Lasst sie mitentscheiden! Auch wenn die Schule ihnen zutraut, ohne Wiederholung den Anschluss zu finden, kann es bei fehlendem Selbstvertrauen sinnvoller sein, ihnen dieses zusätzliche Jahr für die eigene Entwicklung zuzugestehen.

 

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Was in der Ausnahmesituation, in der wir alle uns befinden, gebraucht wird, ist eine Vertrauensfehlerlernkultur. Wissen zurückhalten oder Fehler vertuschen gehören zu einer Misstrauenskultur. Damit Organisationen ein Umfeld sind, in dem es allen Menschen gut gehen kann, braucht es Vertrauen und die Bereitschaft, Fehler zuzugeben und daraus lernen zu wollen. Eine idealisierende Selbstdarstellung, fehlende Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme, die Verleugnung anderer Sichtweisen und unethische Kommunikation tragen nicht dazu bei, im Gegenteil. 

Je mehr Vertrauen herrscht, umso eher gesteht man Fehler ein. In einer Kultur, in der man Fehler offenbart und gemeinsam daraus lernt, entwickelt sich Vertrauen.

Ob es an dem Gymnasium, dessen Umgang mit der Klassenwiederholung hier Thema war, wieder  gelingen wird, zu einer Vertrauensbasis zu kommen, wird davon abhängen, ob jemand den Mut hat, den Abteilungsleitungen den Spiegel vorzuhalten und davon, ob diese bereit sind, auch in diesen Spiegel zu schauen. Drücken wir der Schulgemeinschaft ganz fest die Daumen, dass dort ein Richtungswechsel stattfinden wird!


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Von Angelika Kutz gibt es ein weiteres Buch, das ich Führungskräften mit Interesse an 'gesunder Führung' an's Herz legen möchte:  Double Bind Kommunikation als Burnout-Ursache.

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