Gesprächsverhinderung?!
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Miteinander reden oder abhaken?
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"Aber denken Sie bitte daran: keine Namen von Lehrkräften nennen!" Diese Vorgabe erhielt ich als Elternvertreterin des Abiturjahrgangs eines Hamburger Gymnasiums von der zuständigen Abteilungsleiterin zusammen mit der Einladung zur Anhörung vor der Zeugniskonferenz. Kopfschüttelnd und innerlich seufzend lehnte ich mich zurück und begann über den Sinn dieser 'Anhörung' nachzudenken. Hier kann man die Basics zu diesem Ritual im Hamburger Schulalltag nachlesen.
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Das Ganze hat eine längere Vorgeschichte an dieser Schule. Vor fast drei Jahren hatte ich als Vorsitzende des Elternrates Anlauf genommen, gemeinsam mit der Schulleitung den Ablauf der Anhörung in den Gremien - Elternrat und Schulkonferenz - als wirkliches Gespräch über die Entwicklung der Klasse zwischen Lehrer:innen, Eltern und Schüler:innen zu gestalten. Der Hintergrund: Als Elternvertreterin bin ich in Schleswig-Holstein sozialisiert worden, in einer Schulkultur, die Eltern wertschätzend deutlich mehr zutraut als die Hamburger Schulkultur es tut.
Dort nehmen die Elternvertreter:innen an den Zeugniskonferenzen teil; nur wenn die endgültigen Noten beschlossen werden, sind sie nicht dabei. Damit haben Eltern von Kindern, bei denen besondere Aspekte bei der Notenvergabe oder hinsichtlich der Schullaufbahn zu bedenken sind, die Möglichkeit, zuvor mit den Elternvertreter:innen zu reden, die dann in der Konferenz darauf hinweisen können. Der manchmal einseitige Blick von Schulseite kann so ergänzt werden - das hilft dabei, die Kinder angemessen zu bewerten.
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In Hamburg räumt der Rahmen des Schulgesetzes nun also die Möglichkeit einer Anhörung ein. Elternvertretung und Klassensprecher:innen erhalten kurz vor der Zeugniskonferenz - nicht an allen Schulen, wie ich aus Rückmeldungen weiß - den Notenspiegel. Aber nur den von diesem Jahr! Wenn man das Pech hat, dass bisherige Vertretungen die bisherigen Notenspiegel weder sammeln noch weitergeben - der Normalfall! - kann man eigentlich kaum erkennen, wie die Leistungsentwicklung der Kinder verläuft. Da würde ich mir doch mehr Einsicht und Mut bei den Schulleitungsteams wünschen! Es gibt kein Verbot, auch die früheren Notenspiegel herauszugeben, sondern viele gute Gründe, die dafür sprechen.
Der wichtigste Grund ist in meinen Augen das Interesse aneinander, an der gemeinsamen Begleitung der Bildungswege der Heranwachsenden. Die Gelegenheiten, sich darüber auszutauschen, sind rar, da wäre es wunderbar, wenn man die wenigen, die es gibt, gut vorbereitet und gut nutzt. Zur guten Vorbereitung gehören mehrere Aspekte: ein transparenter Einblick in die für diese Aufgabe relevanten Fakten, ein Klären der gegenseitigen Erwartungen und ein gemeinsames Bild vom Sinn bzw. Wert des Gesprächs - wenn es denn zu einem Gespräch kommt.
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In der vor drei Jahren in der Schulkonferenz geführten Diskussion über den Ablauf der Anhörung hieß es von allen Lehrkräften inklusive Schulleiter, dass man es zeitlich nicht einrichten könne, im Konferenzplan Zeitfenster für die Eltern- und Schüler:innenvertretung einzuplanen. Im eng getakteten Arbeitsalltag von Lehrkräften ist das sicher eine Hürde - aber unüberwindlich? Da fallen einem bestimmt etliche Alternativen ein, um zueinander zu finden.
"Schreiben Sie doch eine E-Mail an die Klassenleitung, die gibt das dann an die Lehrkräfte weiter!" war damals der nächste Vorschlag. Würden diese die E-Mail lesen? Über die Inhalte nachdenken? Über Antworten von Lehrer:innenseite wurde nicht gesprochen. Gibt es noch andere Eltern, die gerne einen echten Austausch mit einem gegenseitigen Eingehen auf Aussagen hätten? Das Wort 'Anhörung' wirkt sich da natürlich ungünstig aus - das erzeugt folgendes Bild: der eine sendet, der andere hört zu. Macht das Sinn? Welche Elternvertreter:innen machen sich die Mühe, eine gemeinsame Stellungnahme zu verfassen, wenn diese dann im Nirgendwo verschwindet und keine Resonanz erfolgt?
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Man möchte doch wenigstens einmal im Halbjahr von Klassenlehrer:in und Fachlehrer:innen ein paar Worte hören, wie sie die Klasse erleben, welche Herausforderungen es gibt, welche schönen Erlebnisse es gab, welche Hinweise sie für die Eltern haben. Das ist mehr als nur die Umsetzung einer lästigen Vorgabe des Schulgesetzes - das ist eine wunderbare Gelegenheit zum Vertrauensaufbau innerhalb der Erziehungspartnerschaft, insbesondere dann, wenn der Elternsprechtag abgeschafft wurde. Sich gegenseitig ernst nehmen, Gefühle teilen oder gemeinsame Pläne machen ändert - schon mit wenigen kleinen Gesten - das Klima. Es wird offener, man gewinnt Sicherheit, man begegnet sich in Folge anders, was vor allem in herausfordernden Momenten, die mit schöner Regelmäßigkeit im Schulalltag auftauchen, eine große Hilfe ist.
Das gilt übrigens auch für Eltern untereinander! In der achten Klasse überredete ich meinen Mit-Elternvertreter, in Vorbereitung auf die Anhörung zum Halbjahreszeugnis einen Elternabend mit Eltern und Schüler:innen ohne die Klassenlehrerin anzusetzen. "Geht denn das überhaupt?" Ja klar, sogar mit dem offiziellen Segen des Hamburger Schulgesetzes! Und unter Nutzung der Räume der Schule...
§ 71 Elternabende (3) Die Klassenelternvertretung kann Elternabende ohne Teilnahme von Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern durchführen. Hamburgisches Schulgesetz
Wir informierten die damalige Klassenlehrerin vorab, teilten unsere Tagesordnung mit ihr - vor allem, um Vertrauen in das an der Schule bis dahin unübliche Vorgehen zu schaffen. Auf der Agenda hatten wir drei Dinge: eine Vorstellungsrunde, die Frage 'Was lief gut im letzten Halbjahr?' sowie die Frage 'Wo wünscht ihr euch Veränderungen?' Mein Mit-Elternvertreter war immer noch skeptisch: "Da kommt doch bestimmt keiner!" Doch, sie kamen - etwa gut die Hälfte der Eltern und der Kinder. Eine schöne große Runde, gut versorgt mit Getränken und Knabbereien, die umsichtig und ohne Angriffe auf Lehrer:innen über die Klassensituation nachdachte. Drei Stunden lang! Bis uns der Hausmeister dezent auf seinen Feierabend hinwies. Also standen wir noch vor der Schule und genossen die gute Stimmung und das Verständnis, das untereinander entstanden war.
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Die Reaktion der Klassenlehrerin war sehr abwehrend. Schon vor dem Abend teilte sie uns per E-Mail mit, dass sie das als Affront gegen sich ansehe. Alle Versuche, sie von der kooperativen, friedlichen Absicht zu überzeugen, liefen leider ins Leere. Ich zog ein Schulleitungsmitglied mit der Bitte um Vermittlung hinzu, doch auch hier: vergebens. Schade! Ich habe die Reaktion bis heute nicht verstanden, zumal wir ihr eine schriftliche Zusammenfassung der vielen positiven Rückmeldungen und eine vorsichtige Übersicht über einige wenige Wünsche der Schüler:innen vor der anstehenden Anhörung bzw. der kurz darauf stattfindenden Klassenkonferenz zur Verfügung stellten. In unseren Augen ein Entgegenkommen, eine gute Vorbereitung auf das Gespräch, in ihren ein Angriff. Das sind Momente, in denen man sich hilflos fühlt, weil sie nicht aufgearbeitet werden. Niemand wollte danach darüber reden, die Missstimmung blieb bestehen und warf lange Schatten. Sehr schade! Und vor allem: ein schlechtes Vorbild für die Kinder, die von der Lehrerin in der Klassenkonferenz genauso wie wir Eltern sehr hart verbal angefahren wurden.
In diesem Jahr lief es teilweise besser. Wir waren wegen anderer Fragen im Jahrgang mit der zuständigen Abteilungsleiterin als Stufensprecher:innen und Elternvertreter:innen sowieso im Gespräch und wussten von ihr, wann die Anhörung stattfinden würde. Ohne Probleme konnten wir am Vorabend einen Konferenzraum der Schulplattform für ein vorbereitendes Gespräch nutzen. Vor der Zeugniskonferenz hatten wir online ausreichend Zeit, unsere Rückmeldungen zum Jahrgang vorzutragen und den anwesenden Lehrkräften Fragen zu stellen. Deutliche Fortschritte im Setting!
Trotzdem lief noch nicht alles rund. Die Schulkonferenz hatte zuvor einen Beschluss zum Ablauf der Anhörung gefasst, in dem festgelegt wurde, dass die Klassenleitungen die Information über das Leistungsbild der Klasse spätestens einen Tag vor den Zeugniskonferenzen weitergeben sollen. Einen Tag? Einen Tag, um sich den Notenspiegel anzuschauen, um Zeit für Gespräche zu finden, um bei den Eltern und Schüler:innen nachzufragen? Wir erhielten die Notenspiegel der Tutandengruppen gegen 16 Uhr, am folgenden Tag um 14.15 Uhr fand die Anhörung statt. Die Notenspiegel waren in der zugeschickten Form nicht aussagekräftig, wir mussten erst in mühsamer Kleinarbeit die Noten der Fachkurse aus ihnen zusammenführen.
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Durch Zufall lag mir eine Stellungnahme des Präsidialbüros des Senators auf eine Anfrage der Elternkammer zur Anhörung vor. Darin heißt es:
Welche Frist entspräche denn einer "rechtzeitigen" Information/Anhörung? Bei dem Begriff „rechtzeitig“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der vor dem Hintergrund des jeweiligen Normzwecks auszulegen ist. § 62 Absatz 3 HmbSG bezieht sich auf den Komplex der „ abschließenden Beratung und Beschlussfassung über die Zeugnisse“. Rechtzeitig wäre eine Information nur dann, wenn den Klassenelternvertretern unter Berücksichtigung objektiver Maßstäbe hinreichend Gelegenheit zur Auswertung der Informationen vor der Beschlussfassung über die Zeugnisse gegeben würde. In der Regel sollten 1-2 Wochen hierfür ausreichen. Ein verbindlicher Zeitraum, bspw. im Sinne einer fixen 14-Tages-Frist, ist vom Gesetz nicht vorgegeben.Stirnrunzeln bei mir - 22 Stunden, war das angesichts dieser Einordnung angemessen? Nein, das war es nicht. Es macht schon ärgerlich, wenn die Ausübung des Ehrenamtes 'Elternvertreter:in' von einer Schule so unnötig erschwert wird! Eine Umfrage des amtierenden Elternrates unter Elternvertreter:innen zum geplanten Beschluss hatte es auch nicht gegeben. Wozu auch miteinander reden? *Ironie off* In der Schulkonferenz, in der der Beschluss mit der eintägigen Frist gefasst wurde, hatte ich auf den zu kurzen Zeitrahmen aufmerksam gemacht - nur um entweder keine oder abwehrende Reaktionen zu ernten. Ernst nehmen geht anders! Das Miteinander sinnvoll gestalten auch! Nächster Schritt daher: Anfrage an die Schulaufsicht mit der Bitte, den Schulkonferenzbeschluss auf Vereinbarkeit mit der Orientierungshilfe des Präsidialbüros zu prüfen. Die Antwort:
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Ich habe Ihren Einwand gegen den Schulkonferenzbeschluss geprüft und kann keine Verletzung von Gesetzen oder Verordnungen feststellen. Bei dem Begriff rechtzeitig“ handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der vor dem Hintergrund des jeweiligen Normzwecks auszulegen ist. §62 Absatz 3 HmbSG bezieht sich auf den Komplex der „(…) abschließenden Beratung und Beschlussfassung über die Zeugnisse (…)“. Rechtzeitig ist eine Information, wenn den Klassenelternvertreter*innen unter Berücksichtigung objektiver Maßstäbe hinreichend Gelegenheit zur Auswertung der Informationen vor der Beschlussfassung über die Zeugnisse gegeben würde. Die 2015 gegebene Auskunft der Präsidialabteilung gegenüber der Elternkammer hielt in der Regel 1-2 Wochen für ausreichend, sie zeigte jedoch auch auf, dass ein verbindlicher Zeitraum, bspw. im Sinne einer fixen 14-Tages-Frist, vom Gesetz nicht vorgegeben ist. Auch war dies keine Weisung der BSB gegenüber den Schulen. Eine solche Weisung gibt es nicht. Gelebte Praxis ist es nach Auskunft der Schulen, dass die Elternvertreter*innen die Informationen drei Tage vor den Zeugniskonferenzen erhalten. In der Regel geschieht dies in enger Abstimmung zwischen Klassenleitungen und Elternvertreter*innen. Ich kann nicht erkennen, dass der Schulkonferenzbeschluss § 62 Absatz 3 HmbSG und damit Ihre Rechte als Elternvertreterin verletzt.
Die Antwort des Schulaufsichtsbeamten listet ein paar Aussagen auf, zitiert das Präsidialbüro und zieht dann eine 'gelebte Praxis von Schulen' heran, die als ausreichend beurteilt wird. "Welche Schulen sind das?" frage ich mich unwillkürlich und überlege, wie der freundliche Beamte der Schulaufsicht, der wirklich freundlich, aber in der Tendenz eher auf Seiten der Schulen ist, diese Daten wohl erhoben hat. Kein Wort zu der kurzen Frist an der Schule, um die es geht, keine Prüfung, ob ein Tag 'unter Berücksichtigung objektiver Maßstäbe' eine ausreichende Frist ist. Also frage ich bei dem Referenten der Elternfortbildung des Landesinstituts, von dem die Information stammt, nach, wie er das einordnet:
Es ist nicht zu begreifen. Die Position der Schule, also der Schulleitung und Lehrer:innen, wird als das Maß aller Dinge gesehen. § 62 (3) bezieht sich ausdrücklich auf Schüler:innen- und Eltern-Vertreter:innen und deren Möglichkeit, sich zu dem Leistungsstand zu äußern. Warum geht man extra diesen engen Weg? Um eine Beteiligung zu vermeiden?
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Jeder andere, dem ich von dieser kurzen Frist berichte, schüttelt den Kopf und ist der Ansicht, dass das eben nicht angemessen ist. Die Anmerkung des Referenten zeigt, dass es eben nicht nur darum geht, ob es 'keine Weisung' gibt; den Alltag müssen wir miteinander ohne ferne Instanz fair aushandeln. Fair und offen wäre es, wenn man nicht nur überlegt, bis wann die Lehrkräfte die Noten eintragen können, sondern auch, wie viel Vorlauf Eltern und Schüler:innen realistischerweise benötigen. Und wenn man dann schon miteinander redet, könnte man versuchen, sich für die Sicht des anderen aufrichtig zu interessieren: Welche Fragen haben Lehrkräfte an Schüler:innen und Eltern? Was geschieht mit den Rückmeldungen? Gibt es Veränderungen, auf die man hinarbeiten will? Wer schaut wann auf die weitere Entwicklung? Vor allem: Wer übernimmt die Verantwortung für ein Aufgreifen der Hinweise? Denn sonst reden wir Eltern und Schüler:innen ins Leere...
Solche Gespräche - so meine Erfahrung aus langen Jahren der Elternvertretung - gelingen immer wieder. Sie können wertvolle Kraftquellen sein, wenn alle Beteiligten sie gemeinsam dazu machen. Unser aktuelles Gespräch vor der Zeugniskonferenz war 'nett'; die Tutor:innen versicherten nacheinander, dass es ein gutes Halbjahr gewesen sei. Im Wissen um die Rückmeldungen zu etlichen negativen Vorkommnissen (nichtbeachtete Nachteilsausgleiche, ungerechte Noten, mehrere Lehrkräfte mit langen Ausfallzeiten und ungünstigem Verhalten) saß ich da in dieser Konferenz und war unter all den Beschöniger:innen fast die einzige, die diese heiklen Punkte zumindest ansatzweise ansprach. Wieder: keine Resonanz. Sondern: "Was gab es denn noch Positives?" Formal freundlich abgehakt, allerdings: kaum aufrichtiges Interesse an unseren Beobachtungen. Keine Rückfragen...
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Bitte nicht falsch verstehen! Die guten Momente, die Freude spenden und Verbindung schaffen, sind wichtig! Man darf die angenehmen Gefühle, die sie auslösen, genießen. Das füllt die Energiereserven, was in Pandemiezeiten noch wichtiger ist als sonst. Und gleichzeitig muss es möglich sein, dahin zu schauen, wo es Handlungsbedarf gibt, und die Dinge an sich heranzulassen, um spüren zu können, welche Veränderung notwendig ist. Dafür brauchen wir den Mut zum Authentischen, zur Offenheit, zum Miteinander reden. Und manchmal auch den Mut, für die eigenen Rechte einzutreten, wenn sie beschnitten werden.
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Die oberflächliche Antwort der Schulaufsicht habe ich mit einer 'Gegenvorstellung' beantwortet. Damit kann man eine Stelle der Hamburger Schulbehörde dazu bringen, sich erneut mit einer Fragestellung zu befassen. Der unbestimmte Rechtsbegriff 'rechtzeitig' wurde ja von der Schulkonferenz auf 'am Tag vor der Anhörung' konkretisiert. Zu prüfen ist daher, ob der Beschluss den Elternvertretungen und Schüler:innenvertretungen nach objektiven Maßstäben in allen Fällen ausreichend Möglichkeit zur vorbereitenden Prüfung bietet, eben auch bei später Zusendung am Vortag der Anhörung zur Zeugniskonferenz. Ich habe darum gebeten, die im Rahmen dieser noch vorzunehmenden Prüfung angelegten objektiven Maßstäbe zu benennen, und zu erläutern, warum abweichend von der Präsidialabteilung einer statt sieben bis vierzehn Tagen für einen ausreichenden Zeitraum gehalten wird. Auf die Antwort bin ich wirklich neugierig!
Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken. Und Daumen drücken, dass die Schulaufsicht sich darauf besinnt, alle Akteure an der Schule gleichwürdig im Blick zu behalten und eine angemessene Balance zwischen den Bedürfnissen herzustellen... Nicht nur dieser Schule wäre das aus tiefer Seele zu wünschen! Vielleicht wäre eine gemeinsame Tee-Runde hilfreich...?
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